EEG 2023 ... Neue Informationen!

Sehr geehrte Kunden,

neben Steuererleichterungen hat die Bundesregierung auch die Begrenzung der Wirkleistung auf 70% abgeschafft und der erzeugte Solarstrom darf für bestimmte Anlagen zu 100% eingespeist bzw. selbst verbraucht werden. Ob dies sinnvoll und wirtschaftlich ist, wird von vielen Fachleuten der Solarbranche angezweifelt.
Wir haben hierzu ein Merkblatt mit Informationen und Beispielen erstellt, damit Sie die Zusammenhänge und Auswirkungen besser verstehen und anschließend die für Ihren Fall richtige Entscheidung treffen können.
Nachstehend die neuen Regeln die der Gesetzgeber vorgibt:
  • Alle nach dem 14.09.2022 neu in Betrieb genommenen PV-Anlagen bis 25 kWp sind nicht mehr von der 70-Prozent-Regelung betroffen.
  • Bei bestehenden PV-Anlagen bis einschließlich 7 kWp installierter Leistung wird die 70%-Regelung zum 01.01.2023 abgeschafft.
  • Abweichend hiervon sind von der KfW geförderte Anlagen. Ob die Begrenzung der Einspeiseleistung ebenfalls aufgehoben werden kann, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Bitte fragen Sie bei Ihrer KfW nach und lassen sich schriftlich bestätigen, dass die Deaktivierung der Begrenzung nicht gegen die Förder- bzw. Kreditbestimmungen verstößt und Ihnen dadurch Nachteile entstehen.
  • Für bestehende PV-Anlagen mit mehr als 7 kWp Leistung gibt es eine Sonderregelung. Diese besagt, dass die Messstellenbetreiber verpflichtet sind, alte Stromzähler durch intelligente Smart Meter zu ersetzen. Sind diese installiert, entfällt die 70-Prozent-Regelung auch für diese Anlagen. Leider ist dieser Punkt seitens des Gesetzgebers nicht eindeutig formuliert da nicht definiert ist, was ein intelligentes Messsystem können und machen soll. Dies muss erst noch klar geregelt werden.
Derzeit werden wir bzw. die Netzbetreiber mit Anfragen zur Umstellung überhäuft und jeder Netzbetreiber ist verpflichtet, das lokale Netz zu prüfen, um sicher zu stellen, dass ausreichend Kapazität für die Aufnahme der maximalen Erzeugungsleistung der PV-Anlage vorhanden ist. Erst nach Freigabe durch den Netzbetreiber darf die Wirkleistungsbegrenzung aufgehoben werden!
Leider gibt es bisher noch kein einheitliches Prozedere der Netzbetreiber, wie das Meldeverfahren geregelt wird und die Pflicht zur Antragstellung für die Aufhebung der 70% Abregelung liegt beim Anlagenbetreiber, also bei Ihnen.
Sie können sich gerne an Ihren Netzbetreiber wenden und eine schriftliche Freigabe zur Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung anfordern. Diese können Sie dann an uns senden und wir erstellen Ihnen ein Serviceangebot zur Ausführung.
Bitte lesen Sie zunächst aufmerksam das anliegende Merkblatt und beurteilen Sie Ihren speziellen Anwendungsfall. Sollten Sie sich nach Abwägung von Für und Wider für eine Deaktivierung entscheiden, lassen Sie uns den vollständig ausgefüllten Fragebogen zukommen. Sie erhalten dann ein Serviceangebot.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Anfragen nicht vor Ende Februar beantworten können. Nehmen Sie bitte auch Abstand von telefonischen Anfragen hierzu, dies verzögert die Bearbeitung.
HSL-Solar_Merkblatt_Abschaffung-70%-Wirkleistungsbgrenzung_Stand-2023-01-10_Seite_1
Merkblatt (Bitte vorab lesen!)
HSL-Solar_Fragebogen_Deaktivierung_Einspeisebegrenzung
Fragebogen (Download-Version)
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